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Vertragsbedingungen ...

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Harald Bautsch - Harry’s Chopper Laden - Avda. Juan Carlos I, N° 97 - 07590 Cala Ratjada - NIF: X6938378Z

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Allgemeine Miet- und Vertragsbedingungen der Harry’s Chopper Laden C.B.,  Av. Juan Carlos I , N° 97, 07590 Cala Ratjada, NIF: E 57 53 99 91

 

1.) Mietgegenstand: Der Vermieter überlässt dem Mieter zeitweise das vom Mieter gebuchte Motorrad zum Zwecke des Fahrens. Dabei ist der Mieter an die Öffnungszeiten des Vermieters bzw. dessen zeitliche Vorgaben gebunden.

 

2.) Gültigkeit: Die Verträge gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, von 09:00 Uhr morgens bis 19:00 Uhr abends des gleichen Tages. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Tag von 09:00 Uhr morgens des ersten Miettages bis 19:00 Uhr abends des letzten Miettages. Für die Überschreitung des Abgabezeitpunktes berechnet der Vermieter 30€ für jede angefangene Stunde. Der Mieter ist verpflichtet den kompletten Mietpreis zu bezahlen, sollte er das Motorrad vor Ablauf des Mietendes zurückgeben. Die Rückzahlung des Mietpreises (auch anteilig) ist ausgeschlossen. Wird ein gemietetes Motorrad nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, das Motorrad auf Kosten des Mieters wieder in seinen Besitz zu bringen. Der Vermieter ist ferner berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Motorrad in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter gegen den Vertrag verstößt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrags die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs haftet der Mieter uneingeschränkt für alle nach Ablauf der Mietzeit eingetretenen Schäden. Ort der Übergabe und Rückgabe des Motorrads ist der Firmensitz des Vermieters (Av. Juan Carlos I , N° 97, 07590 Cala Ratjada).

 

3.) Voraussetzungen: Voraussetzung  für das Motorradmieten ist ein Mindestalter des Fahrers von 23 Jahren und der Besitz des Führerscheins der Klasse A von mindestens 2 Jahren. Fahrzeuge werden  nur an Personen vermietet, die einen gültigen Personalausweis und einen für das Fahrzeug  gültigen Führerschein vorlegen und körperlich und geistig in der Lage sind ein Motorrad zu führen. Das Mindestalter für den Sozius beträgt 12 Jahre. Sollte der Sozius jünger als 12 Jahre sein, besteht kein Versicherungsschutz für ihn.

Jeder Mieter hat eine Kaution i.H.v. 1.500€ in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Wir akzeptieren Visa und Mastercard. Bei Schäden, für die der Mieter aufkommen muss (Siehe Punkt 4) gilt die Kaution als Zahlung bzw. Anzahlung. Der Vermieter ist berechtigt, bei nachgewiesenen Schäden oder Strafzetteln die Kreditkarte des Mieters auch nachträglich zu belasten.

 

4.) Versicherung/Haftung:

Die Haftpflichtversicherung ist auf 50 Millionen Euro begrenzt. In der Miete ist eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 3.000,-€ für Motorräder über 500ccm enthalten. Sollten über das gewöhnliche Abschleppen hinaus Kosten für die Bergung des Mietmotorrads, nach einem Unfall anfallen, so trägt der Mieter die Kosten in voller Höhe, insofern die Kosten nicht über einen Dritten abgedeckt sind. Kosten für Reifenschäden trägt in vollem Umfang der Mieter. Wenn der Mieter unter Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss einen Schaden verursacht, besteht kein Versicherungsschutz. Die Kosten für den Schaden trägt im vollen Umfang der Mieter. Die Motorräder dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung ist das Fahrzeug von der kompletten Versicherung ausgeschlossen. Schäden/Unfälle müssen unverzüglich polizeilich angezeigt werden; der Vermieter ist sofort zu benachrichtigen (auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter). Der Vermieter ist berechtigt innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs, eventuelle, bei Rückgabe des Motorrads nicht sofort ersichtliche Schäden dem Mieter in Rechnung zu stellen, nachdem diese vom Vermieter nachgewiesen wurden.

 

5.) Pflichten des Mieters: Sollte der Mieter während der Mietzeit eine Fahruntüchtigkeit oder einen Mangel am Motorrad feststellen, die das Fahrverhalten beeinflussen könnten, hat er unverzüglich den Vermieter telefonisch darüber zu informieren. Dem Mieter wird ausdrücklich untersagt, ohne Absprache mit dem Vermieter, Maßnahmen zu ergreifen um die Fahruntüchtigkeit bzw. den Mangel abzustellen. Sei es durch ihn persönlich oder durch eine dritte Person. Auf keinen Fall darf der Mieter den Transponder des Schlüssels öffnen. Das Motorrad ist beim Parken bzw. Abstellen mit den mitgelieferten Schlössern zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet das Motorrad gem. den gültigen Verkehrsregeln so abzustellen, dass es den fließenden Verkehr nicht behindert. Beim Parken ist ausreichend Abstand zu andern Fahrzeugen einzuhalten. Der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Sicherung des Motorrads gegen Diebstahl und Vandalismus verantwortlich. Das Motorrad ist immer diebstahlgesichert abzustellen und bei Nacht in einer Garage oder einem anderen gesicherten Platz abzustellen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter im Falle eines Schadens am Motorrad in voller Höhe des Schadens (unbegrenzt). Strafzettel auf Grund von Verkehrsverstößen gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über etwaige Strafzettel zu informieren.  

 

6.) Nutzung: Die Nutzung des angemieteten Motorrads ist auf den Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs gem. der spanischen StVO beschränkt. Die Motorräder dürfen ausschließlich auf Mallorca gefahren werden. Die Nutzung des Mietmotorrads in nicht-öffentlichen Bereichen, auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Feld- oder Schotterwegen sowie Wege mit sandigem Untergrund, auch Zufahrten zu Fincas mit sandigem Untergrund, ist strengstens untersagt.  Weiterhin ist die Nutzung des Mietmotorrads zu Wettbewerbszwecken und das Befahren von Straßen und Wegen in schlechtem Zustand ebenfalls untersagt, insbesondere:

- MA11a zwischen Jardin’s d‘ Alfàbia und Sóller. Für diese Strecke ist der Tunnel zu benutzen.

- Cala Torta und alle Strände und dessen sandige Zufahrten und Parkplätze

Außerdem ist die Teilnahme an geführten Touren, Massenveranstaltungen bzw. großen Motorradtreffen und Korsos untersagt.

Bei Zuwiderhandlungen haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang (es besteht kein Versicherungsschutz). Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und um seinen Erhalt besorgt zu sein. Entsprechend der Verkehrslage, den Straßenverhältnissen und den Witterungsbedingungen ist die Fahrweise den Verhältnismäßigkeiten anzupassen. Bei einsetzendem Regen sollte nach Möglichkeit angehalten werden, da die Fahrbahnoberfläche extrem rutschig werden kann. Bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke sind alle Maßnahmen zur Sicherung und Bewachung des Fahrzeugs zu treffen. Der Mieter trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Personen- und Sachschäden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

 

7.) Mietpreis: Die Mietpreise verstehen sich ohne Kilometerbegrenzung inkl. Steuern und Gebühren (Kraftstoffkosten sind nicht eingeschlossen).

8.) Kraftstoff: Die Motorräder werden vollgetankt und gemäß Übergabeprotokoll übergeben und müssen entsprechend vollgetankt wieder zurückgegeben werden.

Ist eine Nachtankung durch den Vermieter erforderlich, wird eine Servicepauschale von 25€ plus Benzinkosten erhoben. Als Kraftstoff ist Benzin mit 98 Oktan zu tanken.  

 

9.) Erstattung/Ersatz: Sollte das reservierte Motorrad am Tag der Vermietung nicht fahrbereit sein, stellt der Vermieter dem Mieter ein Ersatzmotorrad zur Verfügung. Sollte die Bereitstellung eines Ersatzmotorrads nicht möglich sein, wird dem Mieter seine bereits geleistete Anzahlung für das Mieten in vollem Umfang zurückerstattet. Bei einem Unfall jeglicher Art oder einem Defekt auf Grund nachweislicher Fehlbedienung hat der Mieter keinen Anspruch auf Ersatz des angemieteten Motorrads.  Auch kann er in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des vorausbezahlten Mietpreises geltend machen.  

 

10.) Stornierung: Für eine verbindliche Reservierung ist eine Anzahlung durch den Kunden fällig. Die Anzahlung beträgt i.d.R. 50% des Gesamtmietpreises. Die Reservierung kann vom Kunden bis zu einer Frist von 4 Wochen vor Mietbeginn, unter Einbehalt von 20% des Mietpreises, storniert werden. Bei Nichteinhaltung der Frist und/oder Nichtabholung wird die Anzahlung im vollen Umfang einbehalten. Der Vermieter kann die Reservierung jederzeit, ohne Angabe von Gründen, stornieren. Die Anzahlung wird in diesem Fall im vollem Umfang zurückgezahlt.

 

11.) Urheberrechte

Dem Vermieter ist es gestattet während der Mietzeit Fotos und Videos vom Mieter und dessen Sozius zu machen und diese zur werblichen Nutzung im Internet, auf der Website des Vermieters, in sozialen Netzwerken, in Katalogen und allen anderen öffentlichen Medien zu verwenden. Die Fotos und Videos gehen nach dessen Aufnahme in das urheberrechtliche Eigentum des Vermieters über. Der Mieter oder der Sozius kann dem widersprechen indem er dem Vermieter die werbliche Nutzung spätestens unmittelbar nach der Aufnahme des Fotos oder Videos schriftlich untersagt.

 

12.) Gerichtsstand: Sollten Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten auf Grund der Auslegung oder Anwendung des vorliegenden Vertrages und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, unterwirft sich der Mieter unter Verzicht auf den eigenen Gerichtsstand, der ihm zustehen könnte, dem Gerichtsstand der Vermieterseite.  Gerichtsstand für Harry’s Chopper Laden C.B. ist Manacor, Mallorca, Spanien.